Cisco Linksys WAG110 Uživatelská příručka Strana 31

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Anhang E
Software-Lizenzvereinbarung
Wireless ADSL2+ Gateway
des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert
wird, unter dem das Programm läuft – es sei denn,
diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren
Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms
oder von Objektcode dadurch erfolgt, dass der
Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt
wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen
Zugriffs auf den Quellcode als Verbreitung des
Quellcodes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen
sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode
zu kopieren.
Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, 4.
verändern, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern
es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet
ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung,
Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung
ist nichtig und beendet automatisch Ihre in dieser
Lizenz gewährten Rechte. Jedoch werden die Lizenzen
Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte gemäß
dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange
diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, 5.
da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gewährt
Ihnen nur diese Lizenz das Recht, das Programm
oder von ihm a/jointfilesconvert/449251/bgeleitete Werke zu verändern oder
zu verbreiten. Wenn Sie die Lizenz nicht anerkennen,
sind solche Handlungen gesetzlich verboten. Indem
Sie das Programm (oder ein darauf basierendes
Werk) verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr
Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen
ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung,
Verbreitung und Veränderung des Programms oder
eines darauf basierenden Werkes.
Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem 6.
Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält
der Empfänger automatisch vom ursprünglichen
Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend
den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen,
zu verbreiten und zu verändern. Sie dürfen die
Inanspruchnahme der in dieser Lizenzvereinbarung
zugestandenen Rechte durch den Empfänger
nicht weiter einschränken. Sie sind nicht dafür
verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch
Dritte durchzusetzen.
Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des 7.
Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem
anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt)
Bedingungen (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder
anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen
dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese
Umstände nicht davon, die Bestimmungen dieser
Lizenz einzuhalten. Wenn es Ihnen nicht möglich ist,
das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der
Bedingungen dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen
Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen Sie das
Programm folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn
zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie
Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen
erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von
Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige
Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz
zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des
Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder
unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar
erweisen, so soll dieser Paragraph seinem Sinne nach
angewandt werden; im Übrigen soll dieser Paragraph
als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu
zu bringen, irgendwelche Patente oder andere
Eigentumsansprüche zu verletzen oder die
Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser
Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrität des
Verbreitungssystems der freien Software zu schützen,
das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht
wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge zu dem
großen Angebot der mit diesem System verbreiteten
Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung
dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu
entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines
anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat
auf diese Entscheidung keinen Einfluss.
Dieser Paragraph soll deutlich klarstellen, was sich als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz ergibt.
Wenn die Verbreitung und/oder die Nutzung des 8.
Programms in bestimmten Ländern entweder
durch Patente oder durch urheberrechtlich
geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann
der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter
diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische
Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese
Länder ausgeschlossen werden, so dass die Verbreitung
nur innerhalb und zwischen nicht ausgeschlossenen
Staaten erlaubt ist. In einem solchen Fall enthält
diese Lizenz die Beschränkung, so als wäre sie darin
schriftlich festgehalten.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu 9.
Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der
General Public License veröffentlichen. Diese neuen
Versionen entsprechen im Prinzip der gegenwärtigen
Version, können aber im Detail abweichen, um neuen
Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige
Versionsnummer. Wenn in einem Programm
angegeben wird, dass es dieser Lizenz in einer
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